Der n50-Wert:
Dieser Wert beschreibt die Luftwechselrate bei 50 Pascal. Das heißt, das pro Stunde ausgetauschte Luftvolumen bezogen auf das Raum- bzw. Gebäudeluftvolumen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen Innen und außen. Es geht hierbei um das beheizte Innenvolumen (V). Dieser Wert errechnet sich, indem der gemessene Luftvolumenstrom bei 50 Pascal durch das Gebäudevolumen geteilt wird und er wird in X 1/h angegeben.
Formel: n50 = v50V
Der Grenzwert für Wohn- und Nichtwohngebäude mit raumlufttechnischer Anlage beträgt: n50 = 1,5 h-1
Der Grenzwert für Wohn- und Nichtwohngebäude ohne raumlufttechnische Anlage beträgt:
n50 = 3,0 h-1
Der n50-Wert ist nicht zu verwechseln mit dem n-Wert. Der n-Wert ist der Lüftungsverlust im „normal Zustand“ ohne 50 Pascal Druckdifferenz (dieser wird im Wärmeschutznachweis oftmals mit 0,6 oder 0,7 angesetzt).
Des Weiteren gibt es einen n-Wert bei dem Blower Door Test, hierbei handelt es sich um den Neigungsgrad von der Messpuntkurve in der Grafik der Messdaten. Dieser Wert muss zwischen 0,5 und 1,0 liegen.
Der q50-Wert:
Bei diesem Wert geht es um die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle bei 50 Pascal, bezogen auf die innere Hüllfläche des Gebäudes. Er errechnet sich aus dem Quotienten des Volumenstroms bei 50 Pascal, dividiert durch die innere Hüllfläche des Gebäudes (AE). Dieser Wert wird in m3/m2h angegeben.
Formel: q50 = v50AE
Er findet häufiger Anwendung bei größeren Gebäuden und darf 3,0 m3/m2h nicht übersteigen. Für DGNB und DIN 4108 ab 1500 m³ soll der q 50 Wert aufgeführt werden (2009).
Ab EneV 2012: Ab Gebäudegröße von 1.500 m³ muss zusätzlich der q50- Wert aufgeführt werden. Er darf einen maximalen Wert von 2,5 m/h mit Lüftungsanlagen und 4,5 m/h ohne Lüftungsanlagen erreichen.
Die EqLA 50 = Äquivalente Leckagefläche
Dieser Wert beschreibt die gesamten Leckagen des Gebäudes, so kann man sich die Größe in cm 2 gut vorstellen.
Beispiel: In einem 400 m3 Einfamilienhaus ohne Lüftungsanlage sollte die Gesamtheit aller Leckagen nicht größer als ein DIN A4 Blatt sein= 600 cm2.